Auswahl der Berichte nach Kategorien

Pflanzen  |   Lokale Presse  |   Schafe/Tiere  |   Gedichte  |   Arbeitseinsätze  |  

 

Förderverein Einspruch

Michi am 21.02.2018
Themen >> Lokale Presse
empty placeholder

30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine Kennwort: „Catenhorner Straße – Ost“

hier der komplette Einspruch des Fördervereins:
 
Förderverein Waldhügel e. V.                                     48431 Rheine, 20.05.2014
Vorsitzender
Reinhard Hundrup                                                                       
Darbrookstraße 115                                          
48431 Rheine
 
Tel. 05971/56388                                                                         
www.foerderverein-waldhuegel.org
foerderverein-waldhuegel(at)gmx(dot)de
 
Förderverein Waldhügel e. V. Darbrookstr. 115  48431 Rheine
 
Stadtverwaltung Rheine
Fachbereich Planen und Bauen
Klosterstraße 14
 
 
Betr.: 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine Kennwort:
          „Catenhorner Straße – Ost“
 
Der  Fördervereins Waldhügel e. V. spricht sich gegen die Änderung des oben genannten Flächennutzungsplans aus.
Grundlagen der Begründung nach eigener Beurteilung und das
Integrierte Stadtteil-Handlungskonzept Rheine-Dorenkamp-Süd erstellt durch die
Stadt Rheine, Fachbereich Planen und Bauen, August 2010
Bearbeitung von Dipl.- Ing. Lutz Meyer zum Alten Borgloh
 
Begründung im Einzelnen:
1.   Naturschutz
-     Im Umweltbericht schreibt die beauftragten Firma ARU,
„So fand im Jahr 2012 lediglich eine Mahd statt, die im Spätsommer durchgeführt wurde“ Dies entspricht nicht der Wahrheit, denn Anfang Mai 2012 wurde die gesamte Fläche von den TBR Rheine gemäht. (Seifenkisten Rennen).
Des weiteren wird die Rasenfläche im Bereich „Gelbe Villa“ von Herrn Markus
 Hille mindestens alle 3 Wochen gemäht von Frühjahr bis Herbst (ca. 700m²).
Eine Artenbestimmung ist also dort nicht möglich gewesen, gerade diese Fläche hat ein hohes Potenzial und weitere Orchideen und „Rote Liste“ Arten sind dort sehr wahrscheinlich.
Die erste Begehung zur Begutachtung der Flächen war erst im August und dann wieder im Herbst. So sind zu mindestens alle Frühlingsblüher nicht  erkannt worden, beziehungsweise nicht kartiert worden. Dies lässt eine gewisse Sorgfalt bei der Kartierung vermissen.
 
Bei einer Begehung am 9. Mai 2014 auf dem ehemaligen Grundstück für Asylbewerberunterkünfte an der Catenhorner Straße durch Herrn Reinhard Hundrup und mir- Winfried Grenzheuser- entdeckten wir elf Individuen der „Breitblättrigen Stendelwurz (Epipactis helleborine)“ an drei verschiedenen Standorten (Orchidee des Jahres 2006) und das Weiße Waldvögelein (Cephalanthera damasonium). Dies sind Orchideen, Orchideen sind in der Natur in ihrem Bestand gefährdet – überall auf der Welt! Internationale Abkommen wurden geschlossen, die für den Schutz dieser Arten sorgen sollen. Es wird mit den Buchstaben CITES abgekürzt und bedeutet "The Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“ oder "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen". Im deutschsprachigen Raum wird CITES auch "Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen" genannt. Es wurde 1973 getroffen und hat das Ziel, den internationalen Handel mit bedrohten Arten zu überwachen und zu beschränken. Wie auch immer man CITES gegenüber eingestellt ist, jeder ist daran gebunden und sollte mit den praktischen Auswirkungen vertraut sein. Ohne eine schriftliche, behördliche Genehmigung dürfen Orchideenbestände nicht zerstört oder der Natur entnommen werden. Alle Orchideenarten in allen Ländern dieser Erde sind von dieser Regel betroffen! Orchideen gehören in Deutschland zu den gesetzlich geschützten Pflanzen. Auch Epipactis helleborine!
 
Weitere Pflanzenarten (auch „Rote Liste“ Arten) entnehmen Sie bitte der
Anlage 1
 
-     Das Abstandgebot zu Naturschutzflächen wird nicht eingehalten
-     Vermeidung von zusätzlicher Bodenversiegelung
-     Verlust einer ausreichenden Pufferzone zum Naturschutzgebiet (Nährstoffeintrag, Trainingsfläche für Hunde fallen weg und Verlagerung in das Naturschutzgebiet)
 
2.   Schalltechnische Stellungnahme
-     In dieser Stellungnahme fließt in keiner Hinsicht die Lärmimmission von der Edith-Stein-Straße ein. Hier wird von der Firma Rheinkalk, Werk Middle, mit einem Verkehrsaufkommen von jährlich 10 000 Silowagen ausgegangen. Die Anfahrt und Abfahrt im 24 Stunden Schichtbetrieb, also rund um die Uhr.
 
3.   Stadtplanung
-     Gesamtstrategie Flächensparen (Anlage 2, Seite 51 und 83 des Stadtteil-Handlungskonzept)
-     Die bisherige Bebauungsgrenze Bühnertstraße wird aufgehoben und das Erscheinungsbild der Stadt Rheine ändert sich zum Nachteil.
 
4.   Kosteneinsparung
-     unnötige Kosten der Erschließung des Baugrundstücks
-     Ausgleichsmaßnahmen durch Verlust von Grünland
-     neue Zuwegung für den Landwirt zu seinem Acker entfällt
 
5.   Lösungsvorschläge
-     Beseitigung von verwahrlosten Flächen und Brachen, Abrisse von Risikobeständen und Gebäuden im schlechten Zustand im Bereich Dorenkamp.
-     Abbruch und Neuaufbau der Gebäuden auf der Catenhorner Straße 118 und 120 (Gebäude abgängig und Eigentum der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine)
-     (Zum Beispiel wird dies zurzeit zwischen der Mittelstraße und Bühnert Straße, entlang der Darbrookstraße von der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH praktiziert, alt gegen neu. Anlage 3, Seite 104 des Stadtteil-Handlungskonzept)
-     Verdichtung im Bestand (Anlage 4, Seite 91 unten, Seite 92 und 93 des Stadtteil-Handlungskonzepts)
-     Reaktivierung von Brachflächen (Anlage 5, Seite 89 und Seite 86 Tabelle des Stadtteil-Handlungskonzepts)
 
Wir stellen hiermit fest, dass die Flächennutzungsplanänderung nicht dem Naturschutz und mit dem vorgenannten Stadtteil-Handlungskonzept im Einklang ist.
Bei unserer kurzen Begehung und Kartierung der Flächen haben wir mehr Pflanzen aufgelistet als die Firma Firma ARU aus Münster und unsere Liste ist noch lange nicht vollständig. Wir fordern einen neuen Artenschutz-, Umweltbericht und eine Kartierung ab dem Frühjahr 2015. Zur Zusammenarbeit sind wir gerne bereit.
 
Mit freundlichen Grüße
Reinhard Hundrup
 
 
Anlage 1
 
Bebauung an der Catenhorner-
Straße
 
 
Gesamtliste der kartierten Gefäßpflanzenarten im                    Untersuchungsgebiet
 
erstellt von Winfried Grenzheuser- Rheine/ 2014)
 
Kartiert wurde am:
9. Mai 2014
 
Gefährdungskategorie/ Rote Liste
NRW 2011 u. Naturraum III
Westfälische Bucht und Westfälisches Tiefland
 
·      0  ausgestorben oder verschollen
·      1  vom Aussterben bedroht
·      2  stark gefährdet
·      3  gefährdet
·      G  Gefährdung unbekannten Ausmaßes
·      V  Vorwarnliste
·      D Daten unzureichend
·      § besonders geschützt nach Begriffsbestimmung §7 Abs. 2 Nr.13 BNatSchG
·      §§ streng geschützt nach Begriffsbestimmung §7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG
 
 
 
Wissenschaftlicher Name (Deutscher Name): Rote List / NRW 2011
 
Achillea millefolium (Wiesen-Schafgarbe)
Aegopodium podagraria (Giersch)
Ajuga reptans (Kriechender Günsel)
Alliaria petiolata (Knoblauchsrauke)
Anthoxanthum odoratum (Gewöhnliches Ruchgras)
Anthriscus sylvestris (Wiesen-Kerbel)
Arabidopsis thaliana (Acker-Schmalwand)
Arctium minus (Kleine Klette)
Arenaria serphyllifolia (Quendelblättriges Sandkraut)
Artemisia vulgaris (Gewöhnlicher Beifuß)
Barbarea vulgaris (Gewöhnliches Barbarakraut)
Bromus hordeaceus (Weiche Trespe)
Bromus sterilis (Taube Trespe)
Capsella bursa-pastoris (Echtes Hirtentäschel)
Cardamine hirsuta (Viermänniges Schaumkraut)
Cardamine pratensis agg. (Wiesen-Schaumkraut Sa.)
Carex hirta (Behaarte Segge)
Centaurea scabiosa (Skabiosen-Flockenblume)
Cephalanthera damasonium (Weißes Waldvöglein) WB/WT 3, §
Cerastium glomeratun (Knäuel-Hornkraut)
Cerastium holosteoides (Gewöhnliches Hornkraut)
Cerastium semidecandrum (Sand-Hornkraut)
Chaerophyllum temulum (Taumel-Kälberkropf)
Chelidonium majus (Schöllkraut)
Chenopodium album (Weißer Gänsefuß)
Cichorium intybus (Gemeine Wegwarte)
Cirsium arvense ( Acker-Kratzdistel)
Cirsium vulgare (Lanzett-Kratzdistel)
Crataegus laevigata (Zweigriffliger Weißdorn)
Crataegus monogyna (Eingriffliger Weißdorn)
Dactylis glomerata (Wiesen-Knäuelgras)
Elymus repens (Kriechende Quecke)
Epilobium ciliatum (Drüsiges Weidenröschen)
Epipactis helleborine (Breitblättrige Stendelwurz) §
Equisetum arvense (Acker-Schachtelhalm)
Erophila verna (Frühlings-Hungerblümchen)
Fragaria vesca (Walderdbeere)
Fumaria officinalis (Gemeiner Erdrauch)
Galium aparine (Kletten-Labkraut)
Galium mollugo agg. (Wiesen-Labkraut Sa.)
Geranium dissectum (Schlitzblättriger Storchschnabel)
Geranium molle (Weicher Storchschnabel)
Geranium pusillum (Kleiner Storchschnabel)
Glechoma hederacea (Gundermann)
Holcus lanatus Wolliges Honiggras)
Hypericum perforatum (Echtes Johanniskraut)
Lamium album (Weiße Taubnessel)
Lamium purpurea (Rote Taubnessel)
Leucanthemum vulgare (Wiesen-Margerite)
Lolium perenne (Deutsches Weidelgras)
Medicago falcata (Sichel-Luzerne) NRW 3, WB/WT 2
Moehringia trinervia (Dreinervige Nabelmiere)
Myosotis arvensis (Acker-Vergissmeinnicht)
Origanum vulgare (Gewöhnlicher Dost)
Picris Hieracioides (Gemeines Bitterkraut)
Plantago lanceolata (Spitz-Wegerich)
Plantago major (Breitwegerich)
Poa annua (Einjähriges Rispengras)
Poa pratensis (Wiesen-Rispengras)
Poa trivialis (Gewöhnliches Rispengras)
Populus tremula (Zitter-Pappel)
Potentilla reptans (Kriechendes Fingerkraut)
Prunella vulgaris (Gewöhnliche Braunelle)
Prunus spinosa (Schlehe)
Quercus robur (Stiel-Eiche)
Ranunculus acris (Scharfer Hahnenfuß)
Ranunculus repens (Kriechender Hahnenfuß)
Rosa canina (Hunds-Rose)
Rosa corymbifera (Heckenrose)
Rosa rubiginosa (Weinrose)
Rumex obtusifolius (Stumpfblättriger Ampfer)
Sagina procumbens (Liegendes Mastkraut)
Sambucus nigra (Schwarzer Holunder)
Scrophularia nodosa (Knotige Braunwurz)
Sedum acre (Scharfer Mauerpfeffer)
Senecio inaequidens (Schmalblättriges Greiskraut)
Senecio jacobaea (Jacobs-Greiskraut)
Senecio vulgaris (Gewöhnliches Greiskraut)
Silene alba (Weiße Lichtnelke)
Sisymbrium altissimum (Hohe Rauke)
Solidago gigantea (Riesen-Goldrute)
Sonchus asper (Rauhe Gänsedistel)
Stellaria graminea (Gras-Sternmiere)
Stellaria media (Vogelmiere)
Taraxacum officinale agg. (Wiesen-Löwenzahn Sa.)
Trifolium campestre (Feld-Klee)
Trifolium dubium (Kleiner Klee)
Tussilago farfara (Huflattich)
Urtica dioica (Große Brennnessel)
Verbascum nigrum (Schwarze Königskerze)
Verbascum thapsus (Kleinblütige Königskerze)
Veronica arvensis (Acker-Vergissmeinnicht)
Veronica chamaedrys (Gamander-Ehrenpreis)
Veronica serphyllifolia (Quendel-Ehrenpreis)
Vicia angustifolia (Schmalblättrige Wicke)
Viola hirta (Rauhaariges Veilchen) WB/WT 3
 
Anlage 2
zentrale Marktsegmente, Akteure und Handlungsfelder im Dorenkamp
Die zentralen Segmente des Wohnungsmarktes im südlichen Dorenkamp sind:
· Mehrfamilienhäuser und vereinzelte Doppelhäuser in Besitz institutioneller Eigentümer,
· einzelne Reihenhaus- und Mehrfamilienhausbestände in Besitz von Privateigentümern,
· Einfamilien- und Doppelhäuser (Altbestand und Neubau) in Privateigentum.
Neben den privaten Eigentümern und der Stadt Rheine (die teilweise auch verpachtet)
treten darüber hinaus zum Einen die Kirchengemeinden, zum Anderen die Wirtschaft
und insbesondere wohnungswirtschaftliche Unternehmen als zentrale Akteure
am Grundstücksmarkt im Dorenkamp-Süd auf. Die Damloup-Kaserne und die Hessenschanze
sind in Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Mögliche konzeptionelle wohnungspolitische Maßnahmen für den Dorenkamp erstrecken
sich somit auf sehr unterschiedliche Akteure,
etwa einzelne und institutionelle
Grundstückseigentümer bzw. Erbpächter.
Überwiegend überschneiden sich die Mehrfamilienhausbestände
mit den Wohnungsgesell- oder -genossenschaften. Zentraler Eigentümer
im Dorenkamp ist dabei der Wohnungsverein Rheine e.G. der darüber hinaus als
einziges Unternehmen auch über einige alte
und neue Doppelhausbestände verfügt (in
der nord-östlichen und der nord-westlichen
Ecke des engeren Untersuchungsraumes).
Private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
finden sich überwiegend am Rande der dichtesten
Bereiche im Stadtteil. Deren Marktanteil
ist jedoch im Verhältnis zur Wohnungswirtschaft
relativ gering.
Der Fokus der Maßnahmen muss sich zunächst
auf die Bestandsentwicklung (auchAbriss und Ersatz) und erst in zweiter Linie auf Neubau konzentrieren, um so eine generelle Wertsteigerung im Stadtteil überhaupt zu ermöglichen.
 
 
3 Ziele der Stadtteilentwicklung Dorenkamp
Zentrales Ziel des Förderprogrammes „Soziale Stadt NRW“ ist eine dauerhafte Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse
für die Menschen im Stadtteil, um sozial stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen,
muss eine Bündelung und Abstimmung von Maßnahmen in einem integrierten Zielsystem erfolgen.
Anknüpfen kann diese Zielsetzung an den im Dachprojekt „Nachhaltiges Kommunales Flächenmanagement“ entwickelten
Leitlinien und dem hier ausgearbeiteten Handlungsprogramm, das mit dem übergeordneten Leitbild der Stadt Rheine
(IEHK Rheine.2020) verschnitten wurde. Planerische Leitmotive des Dachprojektes waren:
-     Flächenverbrauch vermindern und bestehende Freiräume schützen,
-     kompakte, ressourcenschonende Siedlungsstrukturen schaffen sowie
-     ökonomisch tragfähige und lebenswerte Infrastrukturen etablieren.
Diese Leitmotive wurden auf die Verhältnisse im Stadtteil Dorenkamp heruntergebrochen. Das daraus entstandene
Handlungsprogramm (kommunales und lokales Zielsystem) entspricht der „Leipzig Charta“ und somit einer modernen
und nachhaltigen Zielsetzung im Sinne des Programms „Soziale Stadt NRW“. Das Handlungsprogramm kann somit zur
Entwicklung der oben aufgeführten Gesamtstrategie im Sinne des Förderinstrumentes herangezogen werden.
Diese soll wiederum dazu nutzen konkrete Handlungsfelder für den Dorenkamp zu benennen, in denen Maßnahmen zu
Paketen gebündelt, zielgerichtet und strukturiert umgesetzt werden können. Zur Steuerung soll auch die Darstellung
einiger zentraler Ziele in Planwerken einer Nutzungs- und Strukturkonzeption dienen.
3.1 „Gesamtstrategie Flächensparen“
Wesentliche Ziele der Stadtteilentwicklung Dorenkamp wurden mit der „Gesamtstrategie Flächensparen“ in einer gemeinsamen
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“, des Sozialausschusses, des Jugendhilfeausschusses
und des Schulausschusses am 17.03.2010 beschlossen.
Leitlinien zur „Gesamtstrategie Flächensparen“ als Ziele der Stadtteilentwicklung
In dieser „Gesamtstrategie Flächensparen“ sind zum Einen Leitlinien definiert, die eine im partizipativen Dialog zwischen
Projektkoordination, Kernteam und Steuerungsgruppe entwickelte und gemeinsame beschlossene Absichtserklärung
darstellen. Demographische Prozesse und die Notwendigkeit des Stadtumbaus werden hierbei als Leitmotive der Entwicklung
anerkannt und eine inhaltliche und strategische Schwerpunktsetzung im Dachprojekt vollzogen. Die „Leitlinien“
sind als Thesen zur Entwicklung des Stadtteiles formuliert.
Diese Leitlinien gehen insbesondere auf die Nutzungen, Strukturen sowie flächenbezogene Entwicklung im Stadtteil Dorenkamp
ein und werden daher der Struktur- und Nutzungskonzeption zugrundegelegt.
 
 
 
 
 
 
Anlage 3
· Nutzung und Gestaltung von Grün- und Freiflächen. Öffentliche und private Grün- und Freiflächen übernehmen
für soziale Kontakte eine wichtige Rolle. Kultur entsteht vor allem durch Gespräche denen auf den diesen
Flächen Raum gegeben werden soll. Dazu ist eine Gliederung der vorhandenen Flächen in öffentliche, halböffentliche
und private Bereiche sowie möglicherweise auch der Ausbau einer zentralen Begegnungsfläche erforderlich.
Auch die Ausgestaltung von Flächen kann positiv zur Nutzung beitragen.
· Nutzung von vorhandenen Einrichtungen. Im Stadtteil existieren verschiedene Einrichtungen, die nur unzureichend
als soziale Interaktionsräume genutzt werden. Vor allem das Schulzentrum Dorenkamp kann in einem
vorgegebenen Rahmen von weitaus größeren Kreisen genutzt werden. Eine Mehrfachnutzung der baulichen Anlagen
kann dem Schulzentrum einen zukunftsfähigen, da effizienten Rahmen geben.
· Inwertsetzen stadtplanerischer und architektonischer Qualitäten. Zur Verbesserung der Wahrnehmung
des Wohnumfeldes und der baulichen Bestände sollen deren Bedeutung für den Stadtteil Dorenkamp, also deren
ortsbildprägender Charakter hervorgehoben werden. Insbesondere alte Bestände können dabei Identität stiften
bzw. zur Ausbildung einer Stadtteilidentität genutzt werden. Darüber hinaus kann über eine Sicherung von Altbeständen
der weitere Zerfall von Strukturen im Stadtteil verhindert werden. Zur Erarbeitung und zur Dokumentation
ortstypischer Gestaltungselemente soll eine auf konkreten Stärken und Schwächen basierende Imagekampagne
sowie eine Gestaltungsfibel erstellt werden, die einzelne städtebauliche und architektonische Modellprojekte im
Stadtteil festhalten. Von der Definition allgemeingültiger Qualitätsmerkmale zum Wohnumfeld und zur städtebaulichen
Gestaltung werden positive Entwicklungsimpulse erwartet. Besonders brauchbare Bauvorhaben sollen prämiert
werden und als Vorbild für weitere Projekte dienen. Kriterien zur Bewertung sind Fortführung bestehender
axialer Bebauungsstrukturen, Beibehaltung vorhandener Gebäudehöhen, Qualifizierungsmaßnahmen zum Wohnumfeld,
Ersatzbauvorhaben, die besonderes vorbildlich mit baulichen Strukturen umgehen sowie Vorhaben, die
einzelne architektonische Gestaltungsmerkmale exemplarisch umsetzen.
· Beseitigung von verwahrlosten Flächen und von Brachen.
Öffentliche und private Flächen, die als „Schandflecken“
wahrgenommen werden müssen aufgewertet werden, um dem Stadtteil ein positives Äußeres zu geben,
das der neuen Stadtteilidentität entspricht. Auch brachliegende Flächen können eine negative Wirkung bei BewohnerInnen
und Gästen im Stadtteil hinterlassen. Mit der Entwicklung der privaten brachliegenden Flächen zwischen
Richardstraße und Parkstraße sowie mit einer Entwicklung auf der Kasernenanlage, der Kleingartenanlagen
und des Kirmesplatz gehen somit automatisch auch positive Effekte für das Image des Stadtteiles einher. Auch
das Schulzentrum bietet in diesem Sinne akute Gestaltungspotentiale, die zusätzlich ein positives Lernumfeld
schaffen könnten. Der Verwahrlosung des Wohnumfeldes muss darüber hinaus auch nachhaltig entgegengewirkt
werden. Dazu können von BewohnerInnen getragene Projekte sowie die Verleihung von Patenschaften für einzelne
Flächen hilfreich sein. Aber auch strategisch geplante und präventive Abrisse von „Risikobeständen“ und Gebäuden
in schlechtem Zustand sowie Neubauten können dazu beitragen, dem Stadtteil auch dauerhaft ein positives
Image zu geben.
 
 
Anlage 4
Dichte der Siedlungsstruktur
Zentral bei der Fortentwicklung der Wohn- und gewerblich Nutzungen sind die vorhandene und die geplante Dichte, also
der Einwohner- und der Nutzungsdichte. Die Verdichtung und damit auch die Zunahme der Urbanität und der baulichen
Dichte in Richtung der Neuen Mitte Dorenkamp sind gewünscht und sollen beibehalten werden.
Einzelne Standorte vertragen ggf. sogar eine weitere Konzentration. Auf welchen Flächen das vertretbar ist, muss im
Einzelfall und vor dem Hintergrund der Wünsche und Anregungen der BürgerInnen sowie des lokalen räumlichen Ein-
drucks geprüft werden. Ein Nebeneinander von stark verdichteten und sehr gering verdichteten Flächen im Stadtteil ist
jedoch abzulehnen, da hierdurch insgesamt ein uneinheitlicher und unaufgeräumter Eindruck entsteht und somit das
Stadtteilimage leidet.
Die künftige Entwicklung muss sich an folgenden Zielen messen lassen:
-     dichte Strukturen werden in Einklang gebracht mit Qualitätsansprüchen,
-     Beibehaltung der vorhandenen Einwohnerdichte insgesamt und
-     homogene Fortentwicklung der Siedlungsstrukturen,
-     keine weitere Konzentration stark verdichteter Bereiche, etwa im Schneidemühler Weg, an der Lilienthalstraße, in
            der Hammersenstraße oder benachbarten Straßen oder in Teilbereichen des Märchenviertels,
-     bei konkreten Umbau-Konzeptionen Reduzierung zumindest der baulichen Dichte (=keine neuen
            Großgebäudekomplexe in besonders belasteten Wohnquartieren),
-     Nutzung brachliegender Grundstücke vor allem in integrierten Lagen; dabei wirtschaftlich umsetzbare jedoch gesteuerte
            Verdichtung von einzelnen Teilflächen durch Neubebauung in verbesserter Ausstattung,
-     Konzentration von Abriss und Ersatzbebauung auf Altbestände der 1950er bis 1970er Jahre,
-     Abnahme der Dichte zur Landschaft also in Richtung Süden und Westen,
-     Zunahme der Dichte und der Nutzungsintensität in Richtung Nord-Osten (Stadtteilzentrum und Innenstadt).
Standorte mit und ohne Nachverdichtungspotential sind im Nutzungs- und Strukturplan aufgeführt und werden im folgenden
Unterkapitel im Detail beleuchtet. Der wünschenswerte Bau neuer Objekte in höherer Verdichtung auf diesen
Flächen mit einer wirtschaftlich stabilen Grundlage muss jedoch in jedem Fall begleitet werden von qualitätsgeleiteten
einzelfallbezogenen Diskussionen.
Flächen- und Entwicklungspotentiale zur Nachverdichtung
Zu den Fragen, auf welchen Flächen und in welcher Form eine Entwicklung in Frage kommt, wird auf der folgenden Seite
eine Übersichtskarte dargestellt und beschrieben. Potentialflächen mit einem erhöhtem Handlungsbedarf im Sinne der
Zielsetzung des Dachprojektes sind Brachen mit Entwicklungspotential, Bestandsgebäude mit aktuellen Problemen (Sanierungsbedarf,
veraltete Bausubstanz, hohe Leerstände etc.) sowie Flächen mit abgängigen Wohngebäuden und jeweils
einem Potential zur höheren Verdichtung bzw. ohne weitere Verdichtungsmöglichkeiten (gleichwertiger Ersatz).
Zur Einschätzung, welche Potentialflächen wie stark verdichtet werden können, wurde eine zweite Karte erstellt. Hier
sind die Siedlungsdichte, die Nutzungen und bei den Wohngebieten auch die Art der Nutzung übereinandergelegt.
Danach müssen die Bereiche Damloup-Kaserne, Kirmesplatz und Hessenschanze mit vollständig neuen Konzeptionen
versehen werden. Die Flächen Ferdinand-, Richard-, Parkstraße im Norden sowie Cäcilienstraße im Nord-Westen und an
der Bühnertstraße im Süden des Untersuchungsraumes können moderat weiter verdichtet werden. Weitere Flächen sollten
bei Neukonzeption nicht stärker verdichtet bzw. baulich aufgelockert werden, so etwa die Wohnbebauung an

Einspruch Förderverein

Anlage 5
3.3 Nutzungs- und Strukturkonzeption zum stadtplanerischen Umbau des Dorenkamps
Die Nutzungs- und Strukturkonzeption stellt einen langfristigen stadtplanerischen Entwicklungshorizont dar und dient als
Perspektive der dauerhaften Verstetigung von Maßnahmen die hieraus abgeleitet werden können. Zentrales Anliegen ist,
die Potentiale einer Entwicklung zu benennen, ein künftiges Nutzungsmodell des Stadtteiles zu entwerfen sowie die
Strukturen der Entwicklungen vorzugeben, also etwa die Nutzungsverflechtungen oder die Dichte im Stadtteil.
Die Konzeption fußt auf der in Kapitel 3.1 „Gesamtstrategie Flächensparen“ dargestellten planerischen Zielsetzung bzw.
vor allem auf den Leitlinien des Dachprojektes und geht darüber hinaus auf einige zentrale Ergebnisse des Kapitels 1
Bestandsaufnahme und –bewertung Stadtteil Dorenkamp-Süd ein. Die räumlichen (Vor-)Bedingungen einer Neukonzeption
des Stadtteiles werden hier ausgeführt.
Entwicklung von Strukturen und Nutzungen
Die Ziele „3.1.2. Verdichtung im Bestand“ und „3.1.1. Reaktivierung von Brachflächen“ aus der „Gesamtstrategie Flächensparen“
geben den wesentlichen Rahmen zur stadtplanerischen Entwicklung des Dorenkamps vor. Bereits im IEHK
Rheine.2020 sind diese stadtteilstrukturellen Vorgaben in den Maßnahmen 2.4.2.2 und 8.1.3.5 festgelegt:
-     „Nutzungsvielfalt: Einzelhandel und Gastronomie stärken, Wohnen mit gleichem Nutzungsanspruch entwickeln,
             Angebote Freizeit, Kultur, Bildung und gesundheitliche Versorgung für Kinder, Jugend und Familie, Administrative
             und soziale Einrichtungen erhalten“
-     „Integration von Wohnbebauung in die (…) Projekte durch Reaktivierung der Flächenpotentiale (Brachen, Baulücken(..))“
Neue Projekte müssen sich also nach dem Vorhandenen richten: vorhandene Nutzungen, Bestände und Strukturen.
Auch Flächennutzungsplan, Einzelhandels- und Zentrenkonzept, sowie das Baulandkonzept der Stadt Rheine richten sich
hiernach, denn die Eigenständigkeit des Dorenkamps wird dadurch gewährleistet. Da auch in der vertieften Analyse keine
grundsätzlichen siedlungsstrukturellen Probleme festgestellt wurden, kann an der Struktur festgehalten werden.
So sollen neue gemischt genutzte Gebäude und Flächen auch weiterhin am Stadtteilzentrum sowie entlang der zentralen
Verkehrsachsen Breite und Catenhorner und Tichelkampstraße errichtet werden. Die „Neue Mitte Dorenkamp“ wird dadurch
weiter gestärkt und gewerbliche Entwicklungen können auf zentrale Flächen fokussiert werden. Gleichzeitig wird
die Verbindungen zwischen Stadtteil und Kernstadt ausgebaut. Zur Sicherung der Eigenständigkeit des Stadtteiles dient
auch die Konzentration von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Stadtteilzentrum.
Der im Plan dargestellte zweite Versorgungsschwerpunkt an der Catenhorner Straße soll bei einer Wohnsiedlungsentwicklung
auf dem Kasernenareal zur Sicherung einer Grundversorgung für die neuen BewohnerInnen sowie für die Menschen
im Märchenviertel und im Hörstkamp dienen. Dabei soll dieser Standort gegenüber dem Stadtteilzentrum „Neue
Mitte Dorenkamp“ weiterhin lediglich untergeordnete Bedeutung haben und die vorhandene Nutzungsstruktur sicherstellen.

Einspruch Förderverein

Zuletzt geändert am: 11.12.2021 um 08:18

Zurück zur Übersicht