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„Eigentum vor Missbrauch schützen“

Michi am 08.10.2019
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„Eigentum vor Missbrauch schützen“

 


 

 

Mais statt Wildkräuter: Reinhard Hundrup beklagt, dass sich ein Landwirt auf dem städtischen Grundstück in der Straße „An der Welle“ breitgemacht hat. Es geht um den Ackerstreifen etwa zwischen Straßenleitpfosten und Hecke bis weit hinter den Strommasten im Hintergrund. Foto: Schrief
-mas- RHEINE. Die Meere sind verschmutzt und überfischt, Naturflächen vernichtet, Millionen Arten verschwunden oder vom Aussterben bedroht. Der aktuelle Artenschutzbericht liest sich aus Sicht von Naturschützern wie eine Bilanz des Grauens.
Alles weit weg? Rheine ist da die heile Welt? „Mitnichten“, sagt Reinhard Hundrup, Vorsitzender des Fördervereins Waldhügel. Ihm ist jetzt die Hutschnur geplatzt, weil die Stadt Rheine Instrumente zum Naturschutz in der Hand hat, sie aber – so sieht es Hundrup – einfach nicht nutzt.
Der konkrete Fall: ein Stück Ackerstreifen in der Darbrookmulde in der Straße „An der Welle“. Hier, östlich der Catenhorner Straße, unmittelbar am Bachlauf des Wambaches zeigt Hundrup auf einen Ackerstreifen, der etwa sechs bis acht Meter breit und vielleicht 200 Meter lang ist. „Dieser Streifen gehört der Stadt Rheine“, sagt Hundrup. In den vergangenen drei Jahren habe es unter anderem wegen dieses städtischen Grundstückes Treffen mit Vertretern der Stadt, des Waldhügelvereins, der Unteren Naturschutzbehörde und des Naturschutzbundes gegeben. Der Plan: Als sogenannte Ausgleichsmaßnahme sollte hier der Streifen eingezäunt, renaturiert und zur Schafsbeweidung genutzt werden. Kurzum: Die bislang beackerte Fläche sollte als Naturfläche zurückgewonnen werden.
Die Realität indes ist eine andere: „Bis hart ran an den Taleinschnitt zum Wambach hat der Landwirt hier die Fläche beackert und dort Maiskörner maschinell in den Boden gelegt. Ich frage mich, warum die Stadt Rheine das Eigentum der Bürger nicht besser vor so einem Missbrauch schützt“, ärgert sich Hundrup.
Auf Nachfrage bestätigte Rheines Stadtsprecher Frank de Groot-Dirks gestern, dass die Stadtverwaltung den Sachverhalt umgehend prüfen werde. „Sollte der Landwirt tatsächlich ohne Erlaubnis die Fläche landwirtschaftlich nutzen, werden wir auf eine Rückstellung und Wiederherstellung drängen“, sagte der Stadtsprecher.
Nach einer Erhebung des Kreises Steinfurt verfügt die Stadt Rheine über insgesamt 180 Einzelflächen, die in der Summe etwa zehn Hektar Ackerrandflächen ergeben. Nach Angaben von Hundrup habe die Kommunalpolitik sich bereits im Januar 2017 für die Rückgewinnung der gemeindeeigenen Ackerrandflächen ausgesprochen. „Wenn man allein diese zehn Hektar der Natur überlassen würde, wäre das ja schon ein Gewinn. Das würde dem Artenerhalt und dem Artenreichtum dienen“, sagte Hundrup. Nach seiner Einschätzung werde von diesen zehn Hektar jedoch leider nur ein kleiner Bruchteil der Natur überlassen – auch, weil die Stadt wohl zu oft den Missbrauch ihres Eigentums billige. „Landwirte, die Ackerrandstreifen beachten, sind dann auch noch die Dummen. Ihre Kollegen, die sich nicht daran halten, holen dann mehr raus, weil sie die städtischen Ausgleichsflächen einfach mit beackern. Da sollte die Stadt genauer hinschauen.“ In anderen Kommunen würden die Bürgermeister schon mal sagen, dass Grenzen Grenzen seien und die auch einzuhalten seien. „So eine Ansage wünsche ich mir auch vom Bürgermeister in Rheine“, sagt Hundrup. Insgesamt befinden sich im Stadtgebiet von Rheine 757 Kompensationsflächen. Für 317 Flächen (42 Prozent) gilt die Stadt Rheine als Eingriffsverursacher. Die Gesamtfläche für Kompensationen belaufe sich zum jetzigen Zeitpunkt auf 702 Hektar, teilte die Stadt mit.
Frage der Münsterländischen Volkszeitung: Warum grenzt der Förderverein Waldhügel den Ackerstreifen „An der Welle“ nicht einfach selbst mit einem Zaun ein?
Reinhard Hundrups Antwort: „Erstens gehört die Fläche der Stadt und nicht dem Förderverein. Zweitens ist auch noch das Schwengelrecht zu beachten.“ Schwengelrecht? Was ist das denn? Wikipedia klärt auf: „Das Schwengelrecht ist ein altes Nachbarrecht. Der Begriff Schwengel bezeichnet dabei einen Querbalken, mit dem das Geschirr eines Zugtieres, z. B. an einem Pflug, befestigt wird. Das Schwengelrecht soll es einem Landwirt ermöglichen, sein Feld bis an die Grundstücksgrenze heran zu bewirtschaften. Zu diesem Zweck darf er mit landwirtschaftlichem Gerät diese Grenze teilweise, z. B. mit einem Rad seines Gerätes oder früher mit einem Zugtier, überschreiten. Damit das Recht nicht vereitelt wird, kann der Landwirt auch verlangen, dass Einfriedungen einen bestimmten Grenzabstand einhalten.“ Hundrup: „Leider werden Pferde ja nicht mehr als Zugtiere eingesetzt. Daher gehört das Schwengelrecht eigentlich abgeschafft.“
Quelle: Münsterländische Volkszeitung, 08.05.2019, © Altmeppen Verlag GmbH & Co. KG ,
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Zuletzt geändert am: 11.12.2021 um 08:15

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